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Spezielle AGB
 

Spezielle Allgemeine Geschäftsbedingungen von Studiowest | Jürgen Eiter & Partner
Telefonwarteschleifen

1. Allgemeines
Studio West Tonstudio - Jürgen Eiter (kurz: Produzent) stellt Telefonschleifen für den im Vertrag festgelegten Standort und die Nutzungsdauer her. Die Nutzungsdauer hängt von den Lizenzvereinbarungen zwischen SprecherInnen, Musikverlagen und dem Produzenten ab. Ist im Vertrag nichts angegeben, so gilt die Lizenz zeitlich unbeschränkt.

2. Auftragserteilung, Abwicklung und Abnahme
Die Erteilung des Auftrags, sowie Änderungen können via Email oder Fax abgewickelt werden. Diese gelten wie auch das gesprochene Wort als vertragsbindend. Die Abwicklung erfolgt aufgrund der vorliegenden Auswahl des Kunden. Diese umfasst neben der Anzahl der Telefonschleifen, den Musiktitel, den Namen des/der SprecherIn, Imaging Effekten und dem zu sprechenden Text. Dies bestätigt der Kunde durch Unterfertigung des Angebots, welches dann als Auftragsbestätigung gilt. Ein Auftrag gilt ebenfalls als bindend, wenn Dritte, nicht für eine Auftragserteilung qualifizierte Personen des betreffenden Unternehmens einen Auftrag erteilt. Der Produzent kann dies nicht nachprüfen.

Auf der Website des Produzenten (www.telefonschleifen.com, www.telefonschleifen.at und weitere) befinden sich Demosongs, welche zur Orientierung der Musikstile dienen. Sollte der Kunde mehr Musikbeispiele benötigen, so wird der Produzent fünf weitere Beispiele ohne Aufpreis zur Verfügung stellen. Eine weitere Suche nach geeigneten Musiktiteln wird mit einer Manipulationsgebühr von EUR 80 pro halber Stunde verrechnet. Diese Gebühr wird auch dann fällig, wenn schlußendlich kein Vertragsverhältnis zustande kommt. Gleiches gilt für Sprecherbeispiele.

Der Kunde kann dem Produzenten die gesamte Abwicklung, inkl. Producing der bestellten Telefonschleifen übertragen. Dies beinhaltet die Erstellung von Text, Auswahl der Musik, des/der SprecherIn und Imaging-Effekten. Die Kosten dafür werden vorab dem Kunden bekannt gegeben. Die Kosten für spätere Änderungen der fertigen Schleifen müssen zur Gänze vom Kunden übernommen werden. Diese Änderungen sind im vereinbarten Angebots-Preis nicht enthalten.

Korrekturen und Änderungen von bereits aufgenommenen Sprechern oder andere Änderungen nach erfolgter Abnahme müssen vom Kunden bezahlt werden. Musikänderungen und Musikumschnitte vor Auslieferung und Einsatz der Schleife(n) sind einmalig kostenlos. Des weiteren ist eine einmalige Korrektur (zum Beispiel bei einer Verkürzung des Firmennamens) kostenlos, sofern dafür keine weiteren Sprachaufnahmen notwendig werden.

Der Produzent produziert Produkte nach bestem Wissen und Gewissen und mit höchsten Qualitätsstandards. Aufgrund der Vielfalt der Telefonanlagen und Formate kann es mitunter zu Qualitätsverlusten der produzierten Warteschleifen in bestimmten Telefonanlagen kommen. Hierfür garantiert der Produzent eine kostenlose Nachbesserung sofern die dafür notwendigen Daten wie Audio-Format, Frequenz und Bitanzahl vorliegen.

3. Stornierung eines Auftrags - Rücktrittsrecht
Der Produzent produziert Produkte in Zusammenarbeit mit Dritten (Sprechern und Sprecherinnen). Eine Stornierung eines Auftrags seitens des Kunden während der Produktion kann nur dann erfolgen, wenn sämtliche bis zum Datum der Stornierung angefallenen Kosten (Sprecherhonorare, Studiozeit, etc.) vom Kunden übernommen werden. Für falsch gebuchte Sprecher (besonders bei Fremdsprachen) übernimmt der Produzent keinerlei Haftung. Für Fremdsprachen empfiehlt der Produzent Sprecher mit der Fremdsprache als Muttersprache (Native Speaker). Eine Neuaufnahme mit einem dafür geeigneteren Sprecher übernimmt der Kunde inkl. aller Nebenkosten.

4. Einsatz und Verwendung
Die Verwendung beschränkt sich auf die im Vertrag festgelegten Standorte und Anzahl von Nebenstellen.
Werden Produkte des Produzenten anderweitig als im Vertrag vereinbart eingesetzt, so ist der Kunde verpflichtet, dies vor Einsatz dem Produzenten bekannt zu geben und eventuelle Lizenznachforderungen für Musik und Sprecher an den Produzenten zu bezahlen. Beispiele hierfür sind der Einsatz in mehreren Telefonanlagen gleichzeitig oder bei der Verwendung in einer Telefonanlage mit mehr Telefon-Nebenstellen, als im Vertrag vereinbart wurde.

5. Bezahlung und Lizenzierung
Der Produzent hat das Recht auf bis zu 50 % Anzahlung vor Ausführung des Auftrags.
Die Bezahlung der Rechnung hat innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug von Rabatt oder Skonto zu erfolgen. Die Telefonschleifen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Produzenten.

AKM pflichtige Musik wird von dem Produzenten für den Kunden auf Wunsch an die AKM/GEMA gemeldet. Die laufenden Gebühren hierfür sind vom Kunden selbst zu bezahlen. Sofern nicht vertraglich vereinbart übernimmt der Kunde selbst die Meldung an die AKM/GEMA.

6. Einspielung der Telefonschleifen
Für die Einspielung der gekauften Telefonschleifen in die Telefonanlage ist der Kunde allein verantwortlich.

7. Referenz und Veröffentlichung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Name seines Unternehmens als Referenz und die im Vertrag produzierten Telefonschleifen auf der Website des Produzenten veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dies ausdrücklich und in schriftlicher Form untersagt.

8. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten neben den Speziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Allgmeinen Geschäftsbedingungen von Studio West Tonstudio.

9. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die oben angeführten Punkte gelten auch für Produkte wie Podcasts, Ankünder, Hörfunk-Radiospots.

 
 
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